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Vertragsbedingungen für das „CRIF- Auskunftsprojekt“ von noyb

1. Vertragsgegenstand

1.1.       Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und dem gemeinnützigen Verein noyb – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte, Goldschlagstraße 172/4/3/2, 1140 Wien („noyb“) geschlossen.

1.2.       Ziel des Projekts und belangte Unternehmen
1.2.1.       Ziel des Projekts
Primäres Ziel der Tätigkeiten von noyb unter diesem Vertrag ist die rechtliche Überprüfung der Datenverarbeitungen durch das Unternehmen CRIF GmbH, FN 200570g („CRIF“) und die Evaluierung, inwiefern den teilnehmenden Personen daraus Ansprüche entstanden sind. Basierend auf den Ergebnissen dieses Projekts wird noyb die Erfolgsaussichten der Durchsetzung solcher Ansprüche prüfen; auch im Wege einer potentiellen Verbandsklage.

1.2.2.       CRIF
CRIF ist eine so genannte Auskunftei über Kreditverhältnisse („Kreditauskunftei“) im Sinne des § 152 Gewerbeordnung („GewO“). CRIF sammelt Daten zu anderen Unternehmen und zu Privatpersonen, um damit eine Bewertung der Kreditwürdigkeit (Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls) vornehmen zu können und speichert diese Daten auf Vorrat – oft für viele Jahre. Basierend auf bereits ergangenen Gerichturteilen und Entscheidungen der Datenschutzbehörde ist noyb der Ansicht, dass mehrere Datenverarbeitungspraktiken von CRIF nicht mit der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) vereinbar sein könnten. Details hierzu finden sich auf der Website von noyb.

1.2.3.       CRIF-Partner
Dieser Vertrag umfasst auch die Möglichkeit, dass noyb Datenverarbeitungspraktiken von CRIF-Partnern im Zusammenhang mit deren Mitwirkung an Datenverarbeitungen durch CRIF prüft. CRIF-Partner im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind insbesondere Datenlieferanten, die personenbezogene Daten der teilnehmenden Person erhoben und CRIF bereitgestellt haben (wie beispielsweise der Adressverlag AZ Direct Österreich GmbH, FN 201931h, oder diverse Inkassoinstitute) und Datenempfänger, die personenbezogene Daten der teilnehmenden Person von CRIF erhalten haben (wie etwa Banken, Mobilfunkanbieter, Online-Shops, Versicherungsanbieter und viele mehr). Die konkreten CRIF-Partner, die im jeweiligen Einzelfall die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person verarbeitet haben, ergeben sich dabei oft erst durch die initiale Auskunft durch CRIF oder andere Beweismittelbeschaffung nach Punkt 1.3.2.

1.3.       Tätigkeiten von noyb unter diesem Vertrag
1.3.1.       Ausgangslage
Um festzustellen, ob CRIF bzw. CRIF-Partner Ihre Daten überhaupt verarbeiten und um einzuschätzen, ob es dabei zu Rechtsverletzungen gekommen sein könnte, die eine spätere Klage (inklusive einer Verbandsklage) erfolgversprechend erscheinen lassen, setzt noyb folgende Schritte für Sie:

1.3.2.       Schritt 1: Beweismittelbeschaffung: Auskunftsbegehren gegenüber CRIF und allenfalls CRIF-Partnern
Nach Zustandekommen des Vertrags (siehe Punkt 3.) wird noyb Ihren Anspruch auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO gegenüber CRIF und möglicherweise CRIF-Partnern anhand der von Ihnen im Online-Formular bereitgestellten Informationen prüfen.

Sofern noyb der Ansicht ist, dass eine Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Rahmen dieses Vertrages sinnvoll erscheint, wird noyb diese Ansprüche in Ihrem Namen und Auftrag gegenüber diesen Unternehmen geltend machen, wobei es im Ermessen von noyb liegt, gegenüber welchen Unternehmen der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht wird.

1.3.3.       Möglicher Zwischenschritt: Durchsetzung des Auskunftsrechtes
Für den Fall, dass CRIF bzw. ein CRIF-Partner das gestellte Auskunftsbegehren nicht oder nicht vollständig innerhalb der Fristen des Artikel 12(3) DSGVO beantwortet, kann noyb in Ihrem Namen und Auftrag eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde und/oder eine Klage auf jeglicher erdenklichen Grundlage (einschließlich immateriellen Schadenersatz) beim zuständigen Zivilgericht einbringen. noyb ist berechtigt, von einer solchen Durchsetzung abzusehen.

Mit Abschluss dieses Vertrages treten Sie allfällige Schadenersatzansprüche wegen einer mangelnden oder nicht erfolgten Auskunft zum Zweck der Durchsetzung an noyb ab. Das bedeutet, dass noyb diese Ansprüche im eigenen Namen durchsetzen kann; ein allfälliger Erlös (nach Durchsetzungskosten) wird aber jedenfalls an Sie ausgezahlt (siehe Details in Punkt 5.2. und Punkt 5.3.).

1.3.4.       Schritt 2: Datenprüfung und -auswertung
Sofern Ihre im Online-Formular bekanntgegebenen und im Wege der Auskunft von CRIF oder CRIF-Partnern erhaltene Daten für die Datenanalyse geeignet sind, wird noyb diese an externe Expertinnen oder Experten übergeben, die eine statistische Auswertung vornehmen können. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung.

Ziel dieser Auswertung ist es, die Datenverarbeitungen durch CRIF und die CRIF-Partner besser nachzuvollziehen und in Hinblick auf Ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit qualifiziert bewerten zu können. Insbesondere soll dadurch die Plausibilität und Datenrichtigkeit der ausgegebenen Scores untersucht werden, mit denen CRIF die vermeintliche Kreditwürdigkeit der teilnehmenden Personen ausdrückt.

1.3.5.       Schritt 3: Übermittlung der Ergebnisse und Prüfung der Möglichkeit einer Verbandsklage
Nach Erhalt der Auskunft der von CRIF bzw dem CRIF-Partner verarbeiteten Daten zu Ihrer Person wird noyb Ihnen diese zukommen lassen.
noyb wird auch versuchen, Ihnen eine wissenschaftliche Auswertung Ihrer individuellen Daten zur Verfügung stellen, die z.B. die Richtigkeit Ihres konkreten Scores beinhalten kann – dies kann jedoch nicht garantiert werden.
Weiters wird noyb anhand sämtlicher vorliegender Informationen prüfen, ob Ihnen und den anderen teilnehmenden Personen gegen CRIF bzw. einen CRIF-Partner Ansprüche auf Schadenersatz und/oder auf Herausgabe von Einkünften, die durch die der unrechtmäßige Verwendung Ihrer Daten erzielt wurden, zustehen. noyb ist dabei nicht zur Prüfung sämtlicher möglicher Ansprüche verpflichtet, sondern beurteilt im eigenen Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen der teilnehmenden Personen, welche Ansprüche mit guter Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können.
Falls noyb auf Basis dieser Ergebnisse eine Verbandsklage einbringt, werden Sie informiert, dass Sie sich dieser Klage anschließen können. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie sich dieser Klage anschließen wollen, Ihre Ansprüche selbstständig geltend machen wollen oder ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen.

1.4.       Vertretungsvollmacht und Zustellungen an noyb
Sie erteilen noyb eine Vertretungsvollmacht für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag notwendigen rechtserhebliche Erklärungen und Handlungen gegenüber CRIF und CRIF-Partnern.

1.4.1.       Vertretung gegenüber der CRIF und CRIF-Partner
Sie ermächtigen noyb hierfür, Sie sowohl direkt gegenüber CRIF und CRIF-Partnern, außerhalb von Verfahren vor Behörden oder Gerichten, als auch vor Behörden und Gerichten zu vertreten, Prozesse anhängig zu machen und davon abzustehen, Zustellungen aller Art anzunehmen, Rechtsmittel zu ergreifen und zurückzuziehen, Exekutionen und einstweilige Verfügungen zu erwirken und davon abzusehen, Vergleiche jeder Art zu schließen, Treuhänder, Rechtsvertreter und Stellvertreter mit gleicher oder minder ausgedehnter Vollmacht zu bestellen, insbesondere wo eine gesetzliche Pflicht zu anwaltlicher Vertretung besteht, und überhaupt alles vorzukehren, was noyb im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen CRIF und CRIF-Partner für nützlich und notwendig erachtet.

Diese Vertretungsvollmacht basiert auf jeglichem Rechtsgrund, insbesondere auf Rechtsgeschäft im Sinne der §§ 1002 ff des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches („ABGB“), sowie § 10 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes („AVG“) und Artikel 80(1) DSGVO.

noyb ist ermächtigt, Sie unter Berufung auf die erteilte Vertretungsvollmacht bezüglich jeglichen Anspruches gegen die unter Punkt 1.2. genannten Unternehmen zu vertreten, sofern dies zur Erfüllung der Pflichten oder zur Wahrung der Rechte von noyb gemäß diesem Vertrag erfolgt.

1.4.2.       Schuldbefreiende Leistung und Zustellung an noyb
Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jegliche schuldbefreiende Leistung durch CRIF oder CRIF-Partner allein an noyb zu leisten ist, wenn noyb in Ihrem Namen und Auftrag Rechte gegenüber diesen Unternehmen geltend gemacht hat. Das betrifft insbesondere auch Antworten auf ein Auskunftsbegehren nach Artikel 15 DSGVO.

1.5.
       Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen
1.5.1.       Informationen, die Sie von CRIF oder von anderen Unternehmen erhalten
Falls CRIF oder andere Unternehmen, bei denen noyb für Sie Auskunft einholt, Informationen nicht an noyb, sondern direkt an Sie schicken, ist es erforderlich, dass Sie noyb hiervon Bescheid zu geben und die erhaltenen Informationen umgehend und vollständig an noyb weiterleiten. noyb wird hierfür geeignete technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen (siehe Punkt 1.6.). Eine mangelnde Weitergabe der erhaltenen Informationen erlaubt noyb die Kündigung des Vertrags unter Punkt 4.1.

1.5.2.       Aktualisierung Ihrer mit noyb geteilten Daten
Umstände wie Wohnort, Umzüge, Geschlecht und möglicherweise auch Namensgleichheit mit anderen Personen, können nach den noyb vorliegenden Informationen Einfluss auf die die Bewertung der Kreditwürdigkeit durch Auskunfteien wie CRIF haben. Ändern sich Ihre Daten, kann sich daher auch diese Bewertung ändern. Ebenso kann die Notwenigkeit entstehen, mit Ihnen zu kommunizieren. Für die Zwecke dieses Vertrags ist es deswegen besonders wichtig, dass noyb stets über aktuelle Informationen zu Ihrer Person verfügt.

Sie verpflichten sich daher, Änderungen Ihres Namens, Ihrer Wohnadresse etc. gegenüber jenen Informationen, die Sie noyb bei Vertragsabschluss mitgeteilt haben, ehestmöglich mitzuteilen. Zu den Modalitäten der Kommunikation siehe Punkt 1.6.

1.5.3.       Information über eigene Rechtsdurchsetzung
noyb übt Ihre Rechte im Rahmen dieses Projektes gemeinsam mit den Rechten vieler anderer teilnehmender Personen aus und kann daher keine Rücksicht auf Einzelfälle nehmen, die während des Tätigwerdens durch noyb bei einzelnen Personen auftreten.

Um Widersprüchlichkeiten zwischen der Rechtsausübung von noyb und Ihnen selbst zu vermeiden, verpflichten Sie sich während der Vertragsdauer gegenüber der CRIF und CRIF-Partnern keine Ansprüche auf Grundlage der DSGVO geltend zu machen ohne noyb zumindest zwei Wochen vorab zu informieren. 

Um eine widersprüchliche Rechtsausübung bzw. diese Informationspflicht zu vermeiden, haben noyb und Sie jederzeit die Möglichkeit, diesen Vertrag in Entsprechung mit Punkt 4.1. zu kündigen.

1.6.
       Kommunikation zwischen noyb und teilnehmenden Personen
Sämtliche Kommunikation zwischen noyb und den teilnehmenden Personen erfolgt entweder über die Web-Applikation, mit welcher sich die teilnehmenden Personen zu diesem Projekt anmelden können, oder via E-Mail.
Postalische Kommunikation ist möglich, noyb behält sich jedoch vor, den teilnehmenden Personen auf elektronischem Wege oder telefonisch zu antworten.

2. Geheimhaltung und Nutzung Ihrer Daten

noyb verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher von den teilnehmenden Personen bereitgestellter oder über Auskünfte erhaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen und wird diese nur zur Erfüllung dieses Vertrags, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, an Dritte weitergeben. 

Sämtliche Mitarbeiter:innen von noyb oder andere für die Erfüllung dieses Vertrags herangezogene Personen werden von noyb gemäß § 6 DSG auf das Datengeheimnis verpflichtet, auch über Ihre Arbeit für noyb hinaus.

noyb hat das Recht, aggregierte Daten (z.B. statistische Auswertungen, die keinen Rückschluss auf Einzelpersonen erlauben) oder anonymisierte Daten zu veröffentlichen oder in jeder anderen Weise zu nutzen.

Darüberhinausgehende Offenlegungen, wie etwa Zitate teilnehmender Personen oder die beispielhafte Veröffentlichung von Auskünften in Presseaussendungen oder sonstigen öffentlichen Dokumenten erfolgen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der teilnehmenden Personen.

Dieser Punkt 2. gilt auch nach Beendigung des Vertrags infolge von Rücktritt, Kündigung oder Erfüllung unbefristet weiter.

3. Vertragsabschluss und Rücktritt

3.1.       Anbot und Annahme
Durch Ausfüllen des Online-Formulars in der Web-Applikation mit welcher sich die teilnehmenden Personen zu diesem Projekt anmelden können und durch Ihre Bestätigung der Teilnahme durch das Drücken auf den dafür vorgesehenen Button auf der Website („verbindlich teilnehmen“) geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieses Vertrages und zur Vertretung durch noyb ab. Sie erhalten eine Bestätigung, dass noyb Ihren Antrag erhalten hat in der Web-Applikation zum Download und per E-Mail.
noyb wird das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen prüfen und bei Rückfragen per E-Mail an Sie herantreten. Erfüllen Sie die Teilnahmevoraussetzungen, wird noyb Ihre Teilnahme in einem separaten E-Mail bestätigen und nimmt dadurch Ihr Angebot an. Dieses E-Mail enthält auch eine Kopie dieser Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung, sowie ein optional nutzbares Rücktrittsformular.

noyb kann Ihr Angebot jederzeit ablehnen, selbst wenn Sie die Teilnahmekriterien erfüllen und muss keine Gründe für die Ablehnung des Vertragsabschlusses nennen.

3.2.       Rücktrittsrecht
Da der Vertrag online abgeschlossen wird, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen von diesem Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, also sobald noyb Ihr Angebot per E-Mail angenommen hat. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine besondere Form gebunden; Sie können aber das mit dem Annahme-E-Mail übermittelte Rücktrittsformular verwenden.

Für den Fall, dass noyb zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits in Ihrem Namen und Auftrag für Sie tätig geworden ist, gelten die in Punkt 4.2. beschriebenen Folgen entsprechend.

Nach Vertragsrücktritt können Sie sämtliche von diesem Vertrag erfasste Ansprüche wieder selbst geltend machen; die Abtretung allfälliger möglicher Schadenersatzansprüche nach Punkt 1.3.3. wird rückgängig gemacht.

4. Beendigung des Vertrags

4.1.       Kündigungsrecht
Abgesehen vom unter Punkt 3.2. beschriebenen Rücktrittsrecht können Sie diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung hat per E-Mail an crifprojekt@noyb.eu oder per Post zu erfolgen.

Auch noyb kann diesen Vertrag kündigen, sofern einer der folgenden Gründe vorliegt (ordentliche Kündigung):
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung im Falle sonstiger schwerwiegender Umstände, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, bleibt davon unberührt.

Die Kündigung erfolgt per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

4.2.       Folgen der Kündigung
Es ist möglich, dass noyb zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits für Sie tätig geworden ist und in Ihrem Namen Rechte gegenüber der CRIF oder CRIF-Partner ausgeübt hat oder Ansprüche gegenüber CRIF oder CRIF-Partnern behördlich oder gerichtlich geltend gemacht hat. 

In diesem Fall wird noyb den kontaktierten Unternehmen oder den Behörden und Gerichten Bescheid geben, dass keine Vertretungsvollmacht mehr besteht und diese ersuchen, die weitere Ausübung Ihrer Rechte mit Ihnen direkt abzuwickeln. Die Abtretung allfälliger möglicher künftiger Schadenersatzansprüche nach Punkt 1.3.3. wird rückgängig gemacht.

Nach Wirksamkeit einer Kündigung können Sie sämtliche von diesem Vertrag erfasste Ansprüche wieder selbst geltend machen. Auf Wunsch der teilnehmenden Person zieht noyb bereits eingebrachte Beschwerden oder Klage soweit möglich ohne Anspruchsverzicht zurück und trägt die hiermit verbundenen Kosten (siehe Punkt 5.2.). noyb weist jedoch darauf hin, dass die Zurückziehung einer Beschwerde oder Klage zur Folge haben kann, dass eine spätere Geltendmachung des betreffenden Anspruchs aus Gründen der Verfristung gemäß § 24(4) DSG oder der Verjährung gemäß § 1489 ABGB nicht mehr möglich ist, da die fristwahrende Wirkung der behördlichen oder gerichtlichen Geltendmachung wegfällt.

Kündigt eine teilnehmende Person diesen Vertrag und wünscht keine Zurückziehung einer bereits durch noyb eingebrachten Klage, geht das Prozesskostenrisiko dieser Klage mit Wirksamkeit der Kündigung auf die teilnehmende Person über.

4.3.
       Vertragserfüllung durch noyb
Dieser Vertrag endet zudem durch Erfüllung der Schritte unter Punkt 1.3.2. bis Punkt 1.3.5., ohne dass eine Kündigung erforderlich wäre. noyb informiert Sie, sobald dies der Fall ist.
Nach Vertragserfüllung können Sie sämtliche von diesem Vertrag erfasste Ansprüche, sofern diese nicht schon erfüllt sind, wieder selbst geltend machen; die Abtretung allfälliger möglicher künftiger oder zu diesem Zeitpunkt bereits entstandener Schadenersatzansprüche nach Punkt 1.3.3. wird rückgängig gemacht. 

Ein möglicher zukünftiger Vertrag über die Teilnahme an einem Verbandsklageprojekt bleibt davon unberührt.

4.4.       Datenlöschung nach Vertragsbeendigung
Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Vertragsbeendigung richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

5. Kosten und Auszahlung erhaltender Geldbeträge

5.1.       Einholung von Auskünften, behördliche Durchsetzung, statistische Auswertung und sonstige Tätigkeiten von noyb
noyb trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Einholung von Auskünften bei CRIF und CRIF-Partnern und sämtlicher damit verknüpfter Kommunikation sowie der statistischen Auswertung der erhaltenen Auskünfte. Den teilnehmenden Personen entstehen keine Kosten.

Entschließt sich noyb zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber CRIF oder CRIF-Partnern vor der Datenschutzbehörde (siehe Punkt 1.3.3.), trägt noyb ebenso sämtliche damit verbundenen Kosten. 

Eine Erstattung von Kosten, die Sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag selbst veranlassen, (wie etwa Portogebühren, wenn Sie selbst auf postalische Kommunikation mit noyb bestehen) ist ausgeschlossen.

5.2.       Gerichtliche Verfahren
Im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und/oder von Schadenersatzansprüchen wegen Auskunftspflichtverletzungen (siehe Punkt 1.3.3.) trägt noyb ebenso sämtliche damit verknüpfte Kosten.

Lediglich für den Fall, dass noyb vor Gericht erwirkt, dass CRIF oder ein CRIF-Partner zu einer Zahlung verpflichtet wird und es tatsächlich zu einer Auszahlung der erstrittenen oder im Vergleichsweg vereinbarten Beträge an noyb kommt, kann noyb die entstandenen angemessenen und marktüblichen Durchsetzungskosten (insbesondere für anwaltliche Vertretung, Sachverständige oder eine Prozesskostenfinanzierung), die nicht von CRIF bzw CRIF-Partnern getragen werden müssen, vom gewonnenen Betrag in Abzug bringen. Deckt der Betrag die Kosten nicht, übernimmt noyb den Unterschied. Keinesfalls entsteht eine Zahlungspflicht für die teilnehmenden Personen die über jegliche Schadenersatzzahlung hinausgeht.

5.3.       Auszahlung erhaltener Geldbeträge und Verfall bei Nichterreichbarkeit
noyb ermöglicht eine kostenfreie Auszahlung der erstrittenen oder im Vergleichsweg vereinbarten Schadenersatzbeträge an ein SEPA-Bankkonto, das in Euro geführt wird und eine IBAN besitzt. Die teilnehmende Person gibt hierfür im Auszahlungsfall nach Kontaktaufnahme durch noyb die relevante Bankverbindung an. 

noyb wird die teilnehmenden Personen zumindest zwei Mal per E-Mail über die mögliche Auszahlung informieren, sowie zumindest einmalig per SMS oder Anruf. Ist eine Auszahlung weiterhin nicht möglich, verfällt der Anspruch auf Auszahlung drei Jahre nach dem ersten Verständigungsversuch durch noyb.

noyb verpflichtet sich verfallene Ansprüche für gemeinnützige Projekte zur Durchsetzung von digitalen Rechten oder Verbraucherrechten (durchgeführt von noyb oder von Dritten) zu nutzen.

6. Risiken und Haftung

6.1.       Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von noyb für Schadenersatzansprüche der teilnehmenden Personen, die von noyb lediglich leicht fahrlässig verschuldet wurden, ist ausgeschlossen.

noyb wird die von den teilnehmenden Personen bereitgestellten Daten und die über Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO erhaltenen Daten mit größter Sorgfalt prüfen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall Fehler passieren und noyb z.B. bezüglich einer teilnehmenden Person unrichtige Angaben gegenüber Dritten macht (z.B. ein falsches Geburtsdatum in einem Auskunftsersuchen) oder fälschlicher Weise zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Person hinsichtlich der in Punkt 1.3. genannten Ansprüche nicht anspruchsberechtigt ist und daher von einer Geltendmachung absieht.

Vermuten Sie, dass noyb ein Fehler unterlaufen ist oder zu unterlaufen droht, der zu einem Schaden geführt hat oder führen könnte verpflichten Sie sich, noyb umgehend zu verständigen, sodass noyb in die Position versetzt wird, bereits eingetretene Schäden zu mindern oder drohende Schäden soweit möglich zu verhindern.

6.2.       Haftung der teilnehmenden Personen für vorsätzliche Falschangaben und andere Tätigkeiten mit Schädigungsvorsatz
Eine teilnehmende Person haftet noyb gegenüber für sämtliche Schäden, die noyb durch vorsätzliche Falschangaben der teilnehmenden Person und andere von der teilnehmenden Person gesetzte Tätigkeiten mit Schädigungsvorsatz entstehen. Dabei genügt es, dass die teilnehmenden Person die Möglichkeit eines Schadenseintritts für möglich hält und sie sich damit abfindet. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden Dritter für die noyb ersatzpflichtig ist; die teilnehmende Person wird noyb insofern schad- und klaglos halten. 

Eine Haftung kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, dadurch entstehen, dass
noyb behält sich vor, ein solches Verhalten der teilnehmen Personen unbeschadet einer zivilrechtlichen Geltendmachung auch den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

7. Schlussbestimmungen

7.1.       Verbindlichkeit der deutschen Fassung dieser Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen wurden auf Deutsch verfasst und werden auch in einer Übersetzung ins Englische bereitgestellt. Im Falle von Unklarheiten in der englischen Sprachfassung oder Widersprüchlichkeiten zwischen den Sprachfassungen ist alleine der Inhalt der deutschen Sprachfassung maßgeblich.

7.2.       Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen.
Gemäß dem Günstigkeitsprinzip kann diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass den teilnehmenden Personen als Verbraucher:innen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch zwingende Bestimmungen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

Erfüllungsort sämtlicher Tätigkeiten von noyb ist Wien. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das in Wien sachlich zuständige Gericht. Ist dieser Gerichtsstand nach dem für den Wohnsitz einer teilnehmenden Person als Verbraucher geltenden Recht unzulässig, so ist das für den Wohnsitz der teilnehmenden Person zuständige Gericht für etwaige Streitigkeiten zuständig.


7.3.
       Salvatorische Klausel und Änderungen dieser Vertragsbedingungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt ihre Wirksamkeit verlieren, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge können nur schriftlich erfolgen. Sollte noyb derartige Änderungen vornehmen, werden die teilnehmenden Personen zumindest drei Wochen im Voraus via E-Mail informiert. Dabei wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, der Änderung zu widersprechen. In einem solchen Fall behält noyb sich das Recht vor, den Vertrag gemäß Punkt 4.1. zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als akzeptiert.