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Mach bei der CRIF-Sammelklage mit!


Was ist „CRIF“? CRIF ist eine große Kreditauskunftei und sammelt Daten über fast alle Menschen in Österreich, um ihre angebliche Kreditwürdigkeit zu bewerten. Meistens passiert das ohne das Wissen und ohne die Zustimmung der Betroffenen.

Österreichweite Datenbank. Wir sind überzeugt, dass CRIF rechtswidrig Daten gesammelt hat und daraus „Bonitätsscores“ erstellt. CRIF hat dazu ein österreichweites „Schattenregister“ aufgebaut – oft aus rechtlich fragwürdigen Quellen. „Scores“ werden meist nur anhand von Alter, Geschlecht und Wohnort berechnet. Mangels tatsächlicher Finanzdaten führt das oft zu skurrilen Ergebnissen. Ein Score kann etwa massiv fallen, nur weil man in die „falsche“ Straße umzieht. Mit der tatsächlichen Bonität hat das oft nichts zu tun. Mehrere Gerichte sowie die Datenschutzbehörde haben bereits festgestellt, dass CRIF in verschiedenen Bereichen gegen die DSGVO verstoßen hat – die CRIF bekämpt diese Entscheidungen jedoch noch im Instanzenzug.

Wer nutzt die CRIF-Daten? CRIF verkauft Daten an andere Unternehmen, welche damit das Risiko abschätzen wollen, dass ein:e Verbraucher:in nicht zahlt. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Versicherungen, Stromanbieter, Handyanbieter, Online-Händler und viele weitere. Ein zu niedriger Score kann daher dazu führen, dass man z.B. keinen Handy-, Kredit- oder Stromvertrag bekommt.

Klage 1 – Unterlassungsklage durch noyb um künftigen Rechtsbruch zu stoppen: Wir haben CRIF im Mai 2026 aufgefordert, rechtswidrige Datenerhebungen und Scorings zu unterlassen. CRIF hat sich geweigert, weshalb wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucher:inneninteresse eingebracht haben. Damit sollen die rechtswidrigen Praktiken von CRIF für die Zukunft gestoppt werden.

Klage 2 – Sammelklage zum bisherigen Rechtsbruch: Die vermutlich rechtswidrigen Datenverarbeitungen durch CRIF laufen schon seit vielen Jahren. Vielen Menschen in Österreich dürfte durch diese Rechtsverletzungen ein immaterieller Schaden entstanden sein. Für Betroffene sind Klagen meist jedoch zu aufwendig und teuer, daher bringt noyb eine Abhilfeklage („Sammelklage“) ein, der man sich einfach anschließen kann. Wir gehen aktuell von einem Schadensbetrag von € 500 pro Person aus.

Was passiert nach der Anmeldung zur Sammelklage? Wir prüfen, ob du einen Anspruch gegen CRIF hast. Wenn ja, kannst du teilnehmen und wir werden deinen Anspruch vor Gericht geltend machen. Wenn du unserer Klage beitrittst, profitierst du unmittelbar von einem positiven Urteil, ohne selbst eine Klage führen zu müssen.

Kosten und Risiko. Als gemeinnütziger Verein ist unser Ziel, allen Betroffenen die risikofreie und kostengünstige Teilnahme zu ermöglichen. Standardmäßig fällt eine Teilnahmegebühr nur an, wenn CRIF dir tatsächlich Schadenersatz zahlen muss – in allen anderen Fällen übernimmt noyb die Kosten und das Klagsrisiko. Falls du unsere Arbeit aber darüber hinaus unterstützen möchtest, kannst du dich an den Kosten beteiligen oder ein noyb-Fördermitglied werden.

Wer ist noyb? noyb ist ein gemeinnütziger Verein. Wir sind als qualifizierte Einrichtung staatlich anerkannt und können daher Verbandsklagen im Interesse von Verbraucher:innen einbringen.



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